Compliance
Bei Compliance geht es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Zusammen mit dem Partner KYC Spider AG in Zug verfügt Eurospider über umfassendes Know-How im Bereich Compliance.
Compliance benötigt Namensabgleich-Lösungen: Beispielsweise um Kunden- mit Sanktions- und PEP-Listen zu vergleichen. Unglücklicherweise kann es für den Namen einer Person viele Schreibweisen geben (z.B. verschiedene Transliterationen). Darum muss ein Entscheid gefällt werden ob nur sehr ähnliche Namen oder auch weniger ähnliche Namen überprüft werden sollen. Im ersten Fall verpasst man möglicherweise relevante Treffer, und im zweiten erhält man in der Regel zu viele Treffer.
Hash-Funktionen wie zum Beispiel SHA-1 sind im Digitalgeschäft wichtig um kleine Textstücke (ein Digest) aus grösseren Dokumenten zu machen. Dieser Digest ist dann ein einzigartiger Stellvertreter für dieses Dokument. Keine zwei Dokumente sollten den gleichen Digest haben.
Bereits im vorletzten Know-How Beitrag wurde auf die zukünftigen Datenschutzbestimmungen hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch die Pseudonymisierung genannt.
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU. In der Schweiz wurde der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes publiziert. In beiden Fällen gilt es mehr Pflichten zu erfüllen unter verschärften Strafbestimmungen. Aus technischer Sicht ist absehbar, dass eDiscovery nicht nur dem Knowledge Management und der Innovation förderlich ist, sondern auch hilft, die erwähnten Pflichten zu erfüllen und die Risiken zu minimieren. Wie kann man das Unangenehme mit dem Nützlichen verbinden?
In einem früheren Beitrag sind wir bereits auf das risikobasierte Vorgehen eingegangen. Nicht nur die Risiken, sondern auch die Massnahmen müssen korrekt beurteilt werden. In der empirischen Sozialforschung wurde untersucht, wie sich bei solchen Beurteilungen Fehler einschleichen.
Datenschutzgesetz
Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.







