Compliance
Bei Compliance geht es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Zusammen mit dem Partner KYC Spider AG in Zug verfügt Eurospider über umfassendes Know-How im Bereich Compliance.
Beim Datenschutz geht es um den Schutz der Privatsphäre, insbesondere in der zukünftigen digitalisierteren Welt. Gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung haben alle Anspruch auf dieses Grundrecht, welches auch im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Compliance Verantwortliche beschäftigen sich vermehrt mit Kryptowährungen. Das Spektrum der Beteiligten reicht von heller Begeisterung bis zu Mahnungen höchste Vorsicht walten zu lassen. Bitcoin hat als Mutter aller Kryptowährungen gezeigt, dass ganz andere Mechanismen eine Rolle spielen, wie wir das von konventionellen Währungen gewohnt sind. Wie gut kennen Sie Bitcoins und Blockchains? Wir laden sie ein, sich mit einer ersten Bitcoin-Quizfrage auseinander zu setzen.
Wenn Alice an Bob Bitcoins übertragen will, muss sie eine Transaktion konstruieren, die den gewünschten Betrag für Bob bereitstellt wird. Beim häufigsten Transaktionstyp (Pay-to-Public-Key-Hash) heisst bereitstellen, in einem Sperrscript (locking script) festhalten, dass nur diejenige Person berechtigt ist, welche den privaten Schlüssel zu dem von Bob kommunizierten öffentlichen Schlüssel kontrolliert.
Bei der sogenannten spekulativen Ausführung von Code werden in zahlreichen Prozessoren unerlaubte Speicherzugriffe nicht verhindert. Dies kann unter gewissen Voraussetzungen von bösartigem Code ausgenützt werden. Solcher Code kann auch von JavaScript herrühren, der im Browser beim Benutzer ausgeführt wird.
Compliance benötigt interne und externe Daten. Für letzteres werden in der Regel Datenkollektionen von Content Provider, Aggregatoren und wie sie auch heissen, beschafft. Es stellt sich die Frage, ob die Datenkollektion X besser als die Kollektion Y ist? Nachdem wir früher qualitative Aspekte diskutierten, nehmen wir in diesem Know How Beitrag quantitative Aspekte unter die Lupe. Bei dieser Art von Beurteilung beobachten wir häufige Trugschlüsse.
Datenschutzgesetz
Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.







