Hash-Funktionen wie zum Beispiel SHA-1 sind im Digitalgeschäft wichtig um kleine Textstücke (ein Digest) aus grösseren Dokumenten zu machen. Dieser Digest ist dann ein einzigartiger Stellvertreter für dieses Dokument. Keine zwei Dokumente sollten den gleichen Digest haben. Letzte Woche gab Google bekannt, sie können eine PDF so verändern, dass zwei unterschiedliche PDFs den gleichen SHA-1 Hash-Wert zugewiesen bekommen. Folglich ist der Digest nicht mehr ein einzigartiger Stellvertreter.

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Seit 2004 hört man: “SHA-1 wurde gebrochen.” Seither ruft der Entwickler von SHA (NIST - National Institute of Standards and Technology) dazu auf eine neuere Hash-Funktion zu verwenden.

Wieso ist das problematisch? HTTPS und SSL/TLS (sichere Webkommunikation) verwenden eine Zertifizierungs-Infrastruktur. Diese stellt beispielsweise sicher, dass https://ubs.com wirklich zur UBS gehört und nicht ein Webserver ist, den der freundliche Hacker von nebenan aufgesetzt hat. Dazu werden kleine Dokumente (SSL-Zertifikate) an Dritte gesendet (Zertifizierungsstellen), welche diese Zertifikate unterzeichnen und prüfen, dass ubs.com tatsächlich von der UBS ist. Dazu wurden in der Vergangenheit MD5 und SHA-1 Hash-Funktionen verwendet. Für nicht mehr sicher genug befunden (MD5 ist vollständig gebrochen und SHA-1 ist auf bestem Weg dahin), können diese Zertifikate gefälscht werden.

Was heisst das für System-Administratoren? Stellen Sie sicher, dass ihre SSL Zertifikate alle zwei bis drei Jahre geändert werden.

Prüfen Sie ob Ihre Website zurzeit noch immer SHA-1 Zertifikate benutzt. Falls ja, ersetzten Sie diese. Sie können folgende Website zur Überprüfung verwenden: https://shaaaaaaaaaaaaa.com/ (13 “a”).

Wenn Sie ein Zertifikat von einer Zertifizierungsstelle erhalten, stellen Sie sicher, dass es SHA-256 verwendet. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Browser verwenden der neu genug ist, dass er a) SHA-256 unterstützt und b) eine dicke fette rote Warnung anzeigt, falls eine Seite noch immer SHA-1 (oder sogar MD5) verwendet. Die meisten Browser machen dies.

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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