Compliance
Bei Compliance geht es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Zusammen mit dem Partner KYC Spider AG in Zug verfügt Eurospider über umfassendes Know-How im Bereich Compliance.
Der grosse Vorteil von sorgfältig programmierten Chatbots ist, dass sie situationsbezogen Informationen anbieten. Ein guter Chatbot stellt die gleichen Fragen nicht mehrmals und er stellt insbesondere keine Fragen, die aufgrund früherer Antworten sinnlos sind. Diese Umstände haben sicherlich zum aktuellen Hype beigetragen, den die ZHAW in der Zeit vom 18. bis 25. Juni 2018 bei ihrer Befragung von 926 Probanden beobachtet hat.
Eurospider hat für ihren Partner KYC Spider AG eine neue Compliance Plattform entwickelt, welche die Prozesse analog zu Industrie 4.0 völlig neu gestaltet (www.kyc.ch). Vernetzung, Informationstransparenz, Assistenzsysteme und automatisierte Entscheidungen revolutionieren die Produktion in der Compliance Factory.
Im letzten Beitrag wurde dargelegt, dass False Negatives aus Risiko- und False Positives aus Ressourcengründen zu minimieren sind. Ausbeute bezeichnet den Anteil der risikobehafteten Kundenbeziehungen, welche vom Name Matching gefunden werden.
Im zweiten Beitrag über Name Matching und Revision ging es um die Risikominimierung bezüglich fehlender Treffer. In diesem dritten Teil geht es um das praktische Messen des Risikos. Häufig wird hierzu mit zwei oder drei Namen getestet. Dieser Laientest, in Wikipedia auch Putzfrauentest genannt, hat im Kontext von Compliance seine Tücken.
Im ersten Teil hatten wir das Name Matching Problem charakterisiert. In diesem zweiten Teil, geht es um sogenannte False Negatives, also fehlende Treffer. Gemäss Art. 13 GwV-FINMA muss der Finanzintermediär Kriterien entwickeln, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken hinweisen.
Datenschutzgesetz
Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.




