Compliance
Bei Compliance geht es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Zusammen mit dem Partner KYC Spider AG in Zug verfügt Eurospider über umfassendes Know-How im Bereich Compliance.
Eurospider hat mit der beliebten Levenshtein-Distanz ein einfaches Experiment durchgeführt. Mit 600 Namen aus den Medien wurden Treffer in einer mehr als 1000 mal grösseren Testdatenbank gesucht. Die Testdatenbank enthält zu jedem der 600 Namen den vollständig korrekten Namen. Was kann man daraus lernen?
Beim sogenannten "Kognitiven Interview" werden die kognitiven Fähigkeiten von Menschen berücksichtigt. Das "Kognitive Interview" ist gemäss Milne & Bull (2003) eine der am besten erforschten Befragungsmethoden im Rahmen polizeilicher Vernehmungen.
GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.
GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.
Compliance-Vorschriften sind voll von Schwellenwerten. Art. 8a Abs. 1 GwG (Transaktionen ab 100'000 Franken) und Art. 305bis Abs. 1bis StGB (qualifiziertes Steuervergehen ab 300'000 Franken) gehören zu den bekannteren Schwellenwerten. Beim statistischen Lernen, wie es in der künstlichen Intelligenz eingesetzt wird, gibt es weitergehende Überlegungen zu Schwellenwerten.
Datenschutzgesetz
Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.






