Placebo Compliance in der Finanzindustrie

In einem früheren Beitrag sind wir bereits auf das risikobasierte Vorgehen eingegangen. Nicht nur die Risiken, sondern auch die  Massnahmen müssen korrekt beurteilt werden. In der empirischen Sozialforschung wurde untersucht, wie sich bei solchen Beurteilungen Fehler einschleichen.

Soziale Wertschätzungen, Normen oder Konformitätsdruck tragen zu Fehleinschätzungen bei. Die getroffenen Massnahmen müssen also kritisch hinterfragt werden, ob sie das Risiko effektiv minimieren, oder lediglich aufgrund des psychosozialen Kontexts bei den Compliance-Verantwortlichen einen Placebo-Effekt auslösen, d.h. positive Veränderungen des subjektiven Befindens.

Aufgrund einer Untersucheng spricht Friedrichs (1990) von einem dreifachen Selektionsprozess: Erstens die Stichprobenselektion, bei der unerwünschte Objekte von der Selektion ausgenommen werden; zweitens die Wahrnehmungsselektion, bei der nur gewünschte Aspekte wahrgenommen werden; drittens die Erinnerungsselektion, bei der man sich nur an erwünschte Teile erinnert.

Wie Diekmann (2007) sagt: „Der Wunsch ist nicht nur der Vater des Gedankens; er steuert auch die Aufmerksamkeit und filtert die Beobachtungen."

Empirische Sozialforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen Taschenbuch – 1. August 2007
von Andreas Diekmann

 

Methoden empirischer Sozialforschung
Jürgen Friedrichs, 1938-
Opladen : Westdeutscher Verlag 1990

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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