Nützliches über Maschinelles Lernen (ML)

Methoden des Maschinellen Lernens sind weit verbreitet, nicht nur in der Informatik, sondern auch in anderen Gebieten wie beispielsweise Compliance. Trotz der weiten Verbreitung ist das Entwickeln von erfolgreichen ML-Anwendunge nach wie vor eine Hexenkunst, die man nicht in Lehrbüchern findet. Hier sind die 12 wichtigsten Erkenntnisse der ML-Spezialisten.

  1. ML = Datenrepräsentation + Experimenten & Evaluation + Optimierungen.
  2. Generealisierung ist entscheidend.
  3. Daten alleine genügen nicht.
  4. Overfitting hat viele Gesichter.
  5. Intuition versagt bei vieldimensionalen Problemstellungen.
  6. Theoretische Garantien sind nicht das, was sie scheinen zu sein.
  7. "Feature Engineering" ist der Schlüssel zum Erfolg.
  8. Viele Daten übertreffen clebvere Algorithmen.
  9. Versuche es mit möglichst vielen Modellen, nicht nur mit einem.
  10. Einfachheit impliziert nicht automatisch Genauigkeit.
  11. Darstellbar heisst nicht automatisch erlernbar.
  12. Korrelation ist nicht Kausalität.

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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