Datenschutz und Corona

Bereits in einem früheren Beitrag wurde angeregt, Datenschutzprobleme nicht mit der grossen juristischen Keule zu erschlagen, sondern mit intelligenten Technologien zu lösen. Die aktuelle COVID-19-Situation scheint letzteres zu beflügeln. Das mit Schweizer Know How mitentwickelte Protokoll DP3T bildet die Grundlage des API von Apple und Google, welches zukünftige Contact-Tracing-Apps unterstützen soll.

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Die theoretischen Konzepte des DP3T-Protokolls überzeugen bezüglich des Datenschutzes. Auch bei der praktischen Umsetzung gilt es auf den Schutz der Privatsphäre zu achten und die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Auch muss sich zeigen, inwieweit sich Bluetooth für die Distanzmessung eignet. Hoffen wir, dass diese Entwicklungen die Infektionsketten des SARS-CoV-2 Virus durchtrennen und mittelfristig zu nachhaltigem Datenschutz führen.

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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