Dialogfähige digitale Assistenten

Assistenzsysteme gibt es in verschiedensten Ausprägungen. Die einfachsten passiven Systeme beschränken sich auf Empfehlungen und Warnungen. Der Mensch kann diese beachten oder ignorieren. Komplexer sind digitale Assistenten, die Dialoge führen. Am einfachsten zu entwickeln, aber alles andere als trivial, sind digitale Assistenten, welche den Dialog kontrollieren. Der Assistent fragt, der Mensch antwortet. Dabei besteht die Möglichkeit, die Fragen von vorhergehenden Antworten abhängig zu machen. Anspruchsvoller sind Assistenten, welche den Benutzer aus einem sogenannten Anomalous State of Knowledge (ASK) herauszuführen.

Das Konzept des Anomalous State of Knowledge (ASK) wurde anfangs 80er Jahre entwickelt [1], als man die Beziehung zwischen Informationsbedürfnis eines Benutzers und Anfragen an eine Suchmaschine studierte. Das scheint etwas lange her zu sein, ist aber immer noch aktuell. Juristen suchen Bundesgerichtsentscheide, Compliance Officers suchen Informationen über potentielle Kunden. Wahrscheinlich sind sich die wenigsten bewusst, dass sie im Rahmen solcher Suchprozesse ihr Informationsbedürfnis entwickeln, um aus dem ASK herauszufinden. Digitale Assistenten, welche diesen Prozess unterstützen stehen ganz am Anfang ihrer Entwicklung. Erste Schritte werden beispielsweise durch SCAI dokumentiert [2].

 

Links:

[1] Belkin, N.J. "Anomalous states of knowledge as a basis for information retrieval" (PDF). The Canadian Journal of Information Science, 5, 1980, pages 133-143.

[2] Search-Oriented Conversational AI (SCAI) Workshops

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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