Vertrauensketten

Bei digitalen Prozessen spielen Vertrauensketten (chains of trust) eine wichtige Rolle. Wie im täglichen Leben geht es darum, wer vertraut wem weshalb? Die Beziehung ist nicht zwingend symmetrisch. Wenn Partei A der Partei B vertraut, dann vertraut B nicht zwingend A. In der Regel ist die Beziehung jedoch transitiv. Wenn Partei A der Partei B vertraut und die Partei B der Partei C, dann kann A auch C vertrauen. Diese Vertrauenskette wird auch in der digitalisierten Welt angewendet.

Bob möchte mit Alice über einen elektronischen Kanal interagieren. Er erhält von Alice ihren öffentlichen Schlüssel. Bob möchte sich über Alice's Identität zweifelsfrei vergewissern und sicher sein, dass der erhaltene öffentliche Schlüssel zu Alice gehört. Alice schickt Bob ein Zertifikat welches von der Zertifizierungsstelle C digital signiert ist. Mit dieser Signatur S von C und mit dem öffentlichen Schlüssel von C kann Bob die Gültigkeit des Zertifikats überprüfen. Das Zertifikat Z ist ein Datensatz, welche den Namen Alice und ihren öffentlichen Schlüssel enthält. Somit bestätigt C, dass dieser öffentliche Schlüssel zu Alice gehört. Bob hat jedoch kein Vertrauen in C.

 

Bob kann nun das nächste Glied in der Vertrauenskette prüfen und verifizieren, ob eine andere, vertrauenswürdige Zertifizierungsstelle R bestätigt, dass der öffentliche Schlüssel von C tatsächlich zu C gehört. Bob erhält von C ein Zertifikat, welches von R digital signiert ist. Mit dieser zweiten Signatur von R und mit dem öffentlichen Schlüssel von R kann Bob die Gültigkeit des Zertifikats überprüfen. Das zweite Zertifikat ist ebenfalls ein Datensatz, welche den Namen der Zertifizierungsstelle C und ihren öffentlichen Schlüssel enthält. Somit bestätigt R, dass dieser öffentliche Schlüssel zu C gehört. Bob vertraut R und kann nun auch C vertrauen.

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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