Bayes-Klassifikator

Compliance-Vorschriften sind voll von Schwellenwerten. Art. 8a Abs. 1 GwG (Transaktionen ab 100'000 Franken) und Art. 305bis Abs. 1bis StGB (qualifiziertes Steuervergehen ab 300'000 Franken) gehören zu den bekannteren Schwellenwerten. Beim statistischen Lernen, wie es in der künstlichen Intelligenz eingesetzt wird, gibt es weitergehende Überlegungen zu Schwellenwerten.

Der Bayes-Klassifikator ist eine bekannte Methode, um den optimalen Schwellenwert zu finden. Sie minimiert die Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung. Eingesetzt kann sie beispielsweise für die Erkennung von riskanten Transaktionen oder von Kryptowerten.  Für die Anwendung des Bayes-Klassifikators werden Beispieldaten benötigt, um die Wahrscheinlichkeitsverteilungen der beiden Klassen (z.B. riskant und nicht riskant) zu ermitteln. Für einen konkreten Fall x wird dann die Klasse mit der höheren Wahrscheinlichkeit gewählt. Im Beispiel ist dies Klasse A, weil für diese Klasse die Wahrscheinlichkeit für x grösser ist als für die Klasse B: P(x|A) > P(x|B).

Schwellwert Bayes Klassifikator

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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