Was sind Kryptowährungs-Mixer?

Kryptowährungen wie Bitcoin und ETHER verfügen mit der Blockchain über ein öffentlich einsehbares Register an Transaktionen. Damit sind alle Geldflüsse nachvollziehbar. Sogenannte Mixer oder Tumbler, wie sie auch bezeichnet werden, dienen der Anonymität, wie im Folgenden genauer erläutert wird.

Ein Mixer oder auch Tumbler ist ein Dienst, welcher potentiell identifizierbare Krypto-Geldmengen mit anderen vermischt. Somit soll die Anonymität von Transaktionen verbessert werden, indem die Verfolgung der Spur der Bitcoins erschwert wird. Der Inhaber überweist Bitcoins an den Mixerdienst. Dieser mischt den Geldbetrag mit denjenigen anderer Nutzer des Dienstes und überweist einen so gemischten Betrag von Bitcoins an die gewünschte Adresse, womit keine Verbindung zwischen der ursprünglichen Transaktion und dieser Adresse mehr besteht. Dabei können beispielsweise die Transaktionsbeträge willkürlich gewählt werden, so dass sich die Transaktion aus vielen kleinen Teilzahlungen zusammensetzt und die Transaktionen zeitlich verzögert werden. Dafür wird vom Dienst eine Gebühr, normalerweise zwischen 0.25 und 3 Prozent des zu mixenden Betrags, erhoben.

Der Nutzer erhält also Bitcoins anderer Nutzer. Damit läuft er jedoch auch Gefahr, "schmutzige" Bitcoins zu erhalten, welche beispielsweise für illegale Aktivitäten verwendet wurden, mit welchen er nun in Verbindung gebracht werden könnte. Mixerdienste werden auch von Kriminellen ausgenutzt, beispielsweise um gestohlene Geldmengen zu waschen. In manchen Jurisdiktionen kann die Praxis des Mixings deshalb aufgrund von Anti-Smurfing-Gesetzen illegal sein.

Bitcoinmixer

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen