Dunkle Materie in Dokumenten

 

Dokumente und Prozesse sind in Compliance vergleichbar wichtig wie Materie und Energie in der Astrophysik. Gemäss aktuellem Wissensstand ist nur ein Sechstel der Materie sichtbar. Auch in heutigen Dokumenten gibt es viel dunkle Materie. In Compliance Prozessen ist der unsichtbare Teil in Dokumenten ein Problem. Der Hauptgrund für nicht sichtbare Information in Compliance-Dokumenten ist, dass elektronische Dokumente immer noch Papier­dokumente nachahmen. Man erinnert sich an den frühen Buchdruck, wo Gutenberg und Co. nicht die Erkennbarkeit der Lettern durch die Lesenden optimieren wollten, sondern das Schriftbild möglichst wie Handgeschriebenes aussehen wollten. Klicken Sie auf den Titel für mehr Informationen über dunkle Materie in Dokumenten.

Zukünftige elektronische Dokumente sollen Geschäfts­prozesse (mit-)steuern können und nicht ausschliessliche die Leserin bzw. den Leser des ausgedruckten Dokuments beglücken. Digitalisierte Dokumente mit Stempel und handschriftlichen Anmerkungen sehen chique aus, sind aber in der digitalen Welt Problemfälle, insbesondere wenn der hinterlegte Text vollständig fehlt oder oder wegen Fehler der optischen Zeichenerkennung (OCR) korrupt ist. Das umgekehrte gibt es auch, nämlich wenn die Dokumente zuviel Information preisgeben. Beispielsweise können gelöschte Textpassagen noch im digitalen Dokument vorhanden sein. Schlimmer ist sogar, wenn man vertrauliche Passagen im kontrollierten Papierausdruck nicht sieht, aber aus dem digitalen Dokument extrahieren kann.

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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