Gemeint ist nicht die Verabschiedung in den gesetzlosen Zustand. Es geht um die technische Publikation von Gesetzesnormen und anderen Rechtsinformationen in Buchform. Ich lese gerade mit Genuss ein Buch, das durch seinen logischen Aufbau brilliert. Alles, was für das Verständnis notwendig ist, wurde auf den vorhergehenden Seiten behandelt. Dass ich das Buch auf einem E-Reader lese, tut nichts zur Sache. Gesetzesbücher sind jedoch nicht für sequentielles Lesen gedacht. Trotzdem gibt es immer noch die vielen, vielen PDFs mit den ausser Kraft gesetzten SR-Erlassen, die sich bestens zum Ausdrucken eignen, aber bezüglich Nachnutzung in digitalen Systemen eine Katastrophe darstellen. Auch das neue Schema Akoma Ntoso, das bei der SR zukünftig eingesetzt werden soll, orientiert sich an der Buchidee: Pro Erlass ein XML-File. Interessant dazu die kürzliche Diskussion im Kolloquium am RWI der UZH: "Maschinelle Gesetzestextanalyse – neue Möglichkeiten für die Rechtsetzungslehre?". Ein Referent hat sich für Akoma Ntoso entschieden, der andere dagegen, wegen Beschränkungen bei der Analyse.

Legal Tech ist in aller Munde, Digitalisierung sowieso. Wichtig ist, die relevanten Informationen digital auswertbar zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere im Bereich Compliance, wo nach wie vor grosses Automatisierungspotential vorhanden ist. Es stellt sich also die Frage: Wann werden Gesetzesbücher und andere Rechtsquellen durch Datenbanken abgelöst?

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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