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Der Vorentwurf für das neue Datenschutzgesetz führt auch den Begriff des Profilings ein (Art. 3 lit. f VE-DSG). Als Profiling gilt jede Auswertung von Daten, um wesentliche persönliche Merkmale zu analysieren oder vorherzusagen.

Für Dateninhaber und Datenbearbeiter bedeutet dies, dass auch urspünglich anonymisierte Daten mit externen Zusatzinformationen angereichert werden können, und damit der Rückschluss auf eine Person möglich wird. Auch wenn die zukünftigen Datenschutzbestimmungen Verknüpfungen ausschliessen, die nur mit sehr grossem Aufwand hergestellt werden können, stellt dies wegen des ständigen technischen Fortschritts eine grosse Unbekannte dar.

Unter Umständen kennt die Datenbearbeiterin die Zusatzdaten und Methoden (noch) gar nicht, mit denen ein Personenbezug herstellbar ist. Einfache Methoden des maschinellen Lernens liefern gelegentlich überraschende Ergebnisse.

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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