Die Identifizierung  eines Bankkunden gemäss Art. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) zielt auf die Kenntnis der wahren Identität jedes Kunden ab.  Im Gegensatz zur Identifizierung ist die Authentifizierung nicht nur auf natürliche oder juristische Personen beschränkt.

Authentifizierung bedeutet eine Behauptung einer Person gegenüber einer juristischen Person oder einem System, z.B. einem Computerprogramm,  zu überprüfen. Ein Log-in ist eine weitläufig bekannte Methode der Authentifikation, wenn ein Benutzer behauptet unter einem bestimmten User-Name registriert zu sein. Im einfachsten Fall basiert die Überprüfung auf der Annahme, dass nur der echte Benutzer ein Geheimnis kennt: Beispielsweise ein Passwort. Diese einfache Verfahren wird manchmal durch den Besitz eines Objekts (Smartcard, SIM-Karte, etc. ) und/oder biometrische Daten (Fingerabdruck, Gesichts-, Stimmerkennung, etc.) ergänzt.

Bei der Identi­fikation von Kunden und Partnern werden biometrische Merkmale wahr­scheinlich in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Mit FaceNet konnte Google von einer Million Gesichtern 75%, nämlich 750'000 korrekt erkennen.

 Nun hat Apple die Spiel­regeln geändert und behauptet mit der neuen Face ID auf dem iPhone X eine Falsch­akzeptanz­rate von 1:1'000'000 zu erreichen. Die neuen Spielregeln lauten 3D und Hardware.

Anstatt in zwei­dimensionalen Bildern Objekte zu erkennen, werden mit spezieller Hardware drei­dimensionale Gesichts­kontouren erfasst und mit lernfähiger Muster­erkennung (Pattern Matching) verglichen. Die Möglichkeit, die Gesichts­kontour und andere biometrische Merkmale mit einem persönlichen Gerät zu erfassen und sicher zu speichern, sind interessante Per­spektiven auch bezüglich des Daten­schutzes.

In der Informationssicherheit bedeutet Autorisierung, welche Zugriffsrechte ein authentifizierter Nutzer auf gewisse Objekte hat: Zum Beispiel das Lesen und Verändern bestimmter Dateien.

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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