Eine gängige Frage betrifft die Frequenz mit der man seine Kunden überprüft. Art. 9 (Berichtspflicht) des Anti-Money Laundering Act (AMLA) ist relevant für diese Frage: Ein Finanzintermediär muss umgehend eine Meldung  wie definiert zu Handen des Money Laundering Reporting Office Switzerland (MROS)  einreichen. Es ist offensichtlich, dass umgehende Meldungen schwierig sind, wenn die Kunden lediglich periodisch überprüft werden.

Von einem praktischen Standpunkt betrachtet, kann die intuitive Annahme sein, dass eine höhere Frequenz der Überprüfung mehr Aufwand für die Beurteilung von Übereinstimmungen zwischen Kundendaten und Profilen sanktionierter oder politisch exponierter Personen (PEPs) oder anderen betrieben werden muss. Ob diese Annahme stimmt oder nicht, hängt vom Whitelisting ab.

Ein gut gestalteter Whitelist-Algorithmus vermeidet so viel unnötigen Beurteilungsaufwand wie möglich. Haben sich beispielsweise bei einer Übereinstimmung eines Kunden und mit einem relevanten Profil, beide Profile seit der letzten Beurteilung nicht verändert, ergibt eine erneute Überprüfung keinen Sinn, da keine neue Information vorhanden ist. Zusätzlich zu diesem sehr einfachen Fall, gibt es viele weitere, komplexe Situationen, in denen eine erneute Überprüfung vermieden werden kann.

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Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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