Weisse und schwarze Listen, auch Positiv- und Negativlisten genannt, werden für binäre Kategorisierungen eingesetzt. Beispiele sind Spam-Filter gegen unerwünschte E-mails, aber auch Proskriptionslisten im Römischen Reich mit Namen missliebiger, zu ermordender politischer Gegner. Neueren Datums sind die Listen, die der amerikanische Präsident amerikanische Präsident George Bush nach den Terroranschhlägen am 11. September 2001 veröffentlichte. Weisse und schwarze Listen können auf verschiedene Arten kombiniert werden: (1) Alle Positiven, aber ohne Negative und (2) alle Negativen, ohne die Positiven. In der Compliance werden Whitelists oft im Zusammenhang mit der regelmässigen Kundenüberprüfung verwendet.

Vertrauensketten

Trotz der scheinbaren Einfachheit, ist es ein komplexes Problem ein Kriterium zu definieren, dass ein Kunde erfüllen muss, um auf einer Whitelist platziert zu werden. FINMA-Publikationen machen deutlich, dass eine Beziehung eines Kunden zu einem Mitglied der Geschäftsführung kein empfohlenes Kriterium einer Zugehörigkeit zu einer Whitelist ist (siehe Sektion 4.2.2 Fall E in “Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen”, November 10, 2011).

Des Weiteren, ist das Verfahren „einmal auf der Whitelist, immer auf der Whitelist“ auch nicht empfohlen. Die Rechtsstellung eines Kunden kann sich ändern, Sanktionen und PEP-Rollen ändern sich andauernd, und zuletzt, kann sich das Kriterium ändern, nach dem Kunden der Whitelist zugewiesen werden.

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen